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Achtung Falle: Juristisches für Webmaster

In: Rund um die Homepage | Autor: Stefan

Beim Einrichten und Betrieb jeder Homepage (wirklich jeder, auch ganz privater) sollten bestimmte rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Die wichtigsten sollen hier überblicksmäßig dargestellt werden. Hinweise zu weiterführender Literatur finden Sie am Ende der Seite 1. Der Domain-Name Leider kann man nicht jeden Namen unproblematisch für die eigene Homepage verwenden. So ist es z.B. aus namensrechtlichen [...]

Beim Einrichten und Betrieb jeder Homepage (wirklich jeder, auch ganz privater) sollten bestimmte rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Die wichtigsten sollen hier überblicksmäßig dargestellt werden. Hinweise zu weiterführender Literatur finden Sie am Ende der Seite

1. Der Domain-Name

Leider kann man nicht jeden Namen unproblematisch für die eigene Homepage verwenden. So ist es z.B. aus namensrechtlichen Gründen untersagt, den Namen eines Unternehmens oder den Vor- bzw. Nachnamen einer anderen Person zu verwenden. (Bsp.: Karstadt oder franz-beckenbauer-fanclub). Auch Städte-, Film-, Mediennamen etc. dürfen nicht belegt werden, ebenso wie offiziell klingende Namen, die auf eine Verwechslung mit einer Behörde angelegt sind. Selbst sogenannte Tippfehler-Domains sind verboten, also Domain-Namen, die eigentlich nichts bedeuten, aber einer bekannten Domain bis auf kleine Tippfehler sehr ähnlich sind (Bsp.: anazon.de).

Grundsätzlich unproblematisch ist der eigene Name sowie der Name der eigenen Firma, sofern er nicht zufällig mit einer Handelsmarke etc. übereinstimmt. So hat ein Herr Fritz Hamburg oder eine Frau Annie McDonald schlicht Pech und kann eben nicht den eigenen Namen als Domain registrieren lassen. Die Gerichte entscheiden in solchen Fällen in der Regel zugunsten der Stadt oder des Unternehmens. Dies betrifft jedoch nur bekannte Namen. Man muss selbstverständlich nicht sämtliche Handelsregister in Deutschland absuchen, um festzustellen, ob es nicht irgendwo einen kleinen Handwerksbetrieb gibt, der denselben Namen trägt wie die eigene Firma.
Aber grundsätzlich sollte man in Zweifelsfällen lieber juristischen Rat suchen. Ein Rechtsstreit wegen einer Namens-, Marken- oder Wettbewerbsrechtsverletzung kann teuer zu stehen kommen! So können Sie verurteilt werden, Ihre bereits gut von den Usern angenommene Seite umzubenennen, von Zahlungen an den Streitgegner ganz abgesehen.

Weiterführende Literatur zu diesem Thema:

  • Ratgeber Domain-Namen von Florian Huber, Daniel Dingeldey
  • Domain-Namen im Internet von Tim Schumacher, Thomas Ernstschneider, Andrea Wiehager

2. Copyright beachten!

Wenn Sie auf Ihrer Seite Grafiken oder Texte von anderen Seiten darstellen, so genügt es nicht, auf das Copyright hinzuweisen. Die Einholung einer schriftlichen Erlaubnis ist erforderlich. Achtung bei Stadtplanausschnitten (“So finden Sie uns!”) und ähnlichem!

3. Foren

Falls Sie auf Ihrer Seite ein Forum o.ä. einrichten wollen, so beachten Sie, dass Sie eventuell für die Einträge in Ihrem Forum haften müssen, wenn z.B. Gäste gegen geltendes Recht verstoßen. Sie müssen also die Einträge regelmäßig kontrollieren und eventuell sogar für eine “Urlaubsvertretung” sorgen!

4. Links

Falls Sie auf Ihrer Seite Links zu anderen Seiten setzen, so beachten Sie bitte, dass Sie für die Inhalte dieser Seiten haftbar gemacht werden können. Wenn z.B. von Ihnen verlinkte Seiten rechtswidrige Inhalte haben, so wird Ihnen zugerechnet, dass Sie sich über Ihren Link damit identifizieren. Dies können Sie mit einem Haftungsausschluss (auch Disclaimer genannt) versuchen, zu umgehen. Sie sollten in Ihrem Haftungsausschluss darauf hinweisen, dass im Zeitpunkt der Verlinkung die entsprechenden Seiten keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen und dass für Sie keine Regelwidrigkeiten erkennbar sind. Sie können keine Verantwortung dafür übernehmen, wenn die Inhalte der Seiten zwischenzeitlich abgeändert worden sind.

Siehe hierzu auch:

  • Ratgeber Online-Recht von Sebastian Biere, Michael Jacker, Thomas Nuthmann, Stefan Ricke

5. Impressum

Ihre Seite muss ein vollständiges und korrektes Impressum enthalten, das Ihren Namen und ladungsfähige Adresse (kein Postfach) bzw. Telefonnummer enthält. Auch eine aktive E-Mail-Adresse muss genannt werden. Dieses Impressum muss mühelos auffindbar sein. Da Sie für Ihre Seite verantwortlich sind, müssen Sie anderen die Identifikation Ihrer Person ermöglichen. Von dieser Pflicht sind nur rein private Homepages ausgenommen. Doch schon ein Werbebanner kann diese Einstufung als “privat” zunichte machen, ebenso wie z.B. Äußerungen über bestimmte Waren.

Falls es sich bei der Website um die Seite einer juristischen Person handelt, gelten erweiterte Bedingungen. So muss ein Vertretungsberechtigter und die Registernummer genannt werden und auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer, soweit vorhanden.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, etc. müssen ihre zuständige Kammer sowie die Aufsichtsbehörde nennen.
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann Sie bis zu 50.000 Euro kosten!
Informationen hierzu können Sie dem Teledienstegesetz entnehmen.

6. Fazit

Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um einen Überblick zur geltenden Rechtslage. Für weitere Informationen sind die Auskunft eines Anwalts, der sich auf Online-Recht spezialisiert hat, sowie folgende Bücher zu empfehlen:

  • Ratgeber Online-Recht von Sebastian Biere, Michael Jacker, Thomas Nuthmann, Stefan Ricke
  • internetrecht.com von Volker Boehme-Neßler
  • Recht des Internet von Markus Köhler
  • Internetrecht von Bernhard Droll

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