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1&1 Dual-Hosting: 2 Rechenzentren für mehr Ausfallsicherheit

In: 1&1 | Autor: Stefan | Keine Kommentare »

Ausfallsicherheit ist ein immer wichtigeres Thema für eine steigende Anzahl an Unternehmen. Ganz besonders gilt dies für E-Commerce, Firmen die einen eigenen Online-Shop betreiben. Jede Minute Ausfall des Shops bedeutet hier einen Umsatzverlust. Schmerzlich erfahren mussten dies vor einiger Zeit Kunden des Amazon-Cloud-Hosting Services. Zahlreiche Daten waren teils über Tage nicht erreichbar und konnten in Einzelfällen auch nicht wiederhergestellt werden.

Alle Webhoster versuchen durch redundant ausgelegte Hardware und Anbindung die Uptime der eigenen Server zu erhöhen. Ziel ist es dabei, dass kein „Single Point of Failure“ möglich ist, also kein schwaches Glied, dessen Ausfall den Server lahmlegt.

1&1 will nun noch mehr Sicherheit anbieten. Mit dem neuen Dual-Hosting werden die Daten in 2 Rechenzentren gleichzeitig vorgehalten. Fällt einer der Server aus, so werden die Daten umgehend vom Ausweichserver ausgeliefert. Auch die zugrunde liegende Infrastruktur ist redundant ausgelegt und in 3 Rechenzentren auf 2 Kontinenten vorhanden.

Mit dieser Neuerung will 1&1 Kunden ansprechen, die der Erreichbarkeit ihrer Webseite einen hohen Stellenwert einräumen. Bei einer zugesicherten Erreichbarkeit von 99,99% darf der Server pro Jahr weniger als eine Stunde nicht erreichbar sein. Durch die doppelte Vorhaltung wird während Wartungsarbeiten auf das zweite System umgeschaltet.

Ob sich das Dual-Hosting tatsächlich als Erfolg erweisen wird, muss die Zeit zeigen. Offen bleibt, wie groß der potentielle Kundenkreis ist. Da auch bei den regulären Webhosting-Paketen (SmartWeb) ebenfalls Geo-Redundanz und eine 99.99%ige Erreichbarkeit zugesichert wird, können sich die Dual-Hosting Pakete nicht abheben. Somit bleiben vor allem Kunden mit Online-Shops. Nutzer mit sehr hohem Speicherbedarf könnte der Tarif 1&1 Dual Unlimited ansprechen. Mit 12 Inklusivdomains, unbegrenztem Speicherplatz, Postfächern und MySQL-Datenbanken große Projekte bzw. eine Vielzahl von Projekten realisiert werden.

Zur Einführung der Dual Hosting Tarife bietet 1&1 alle Tarife der Kategorie für 6 Monate zum halben Preis an. Der Tarif Dual Basic ist damit die erste Hälfte der Vertragslaufzeit schon für 4,99 Euro zu haben. Wer sich für Dual Unlimited entscheidet, zahlt die ersten 6 Monate nur 19,99 Euro.

Fazit: ob sich die Dual Hosting Tarife lohnen muss nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entschieden werden. Für private Homepages oder kleinere Unternehmensseiten wird sich der höhere monatliche Betrag kaum lohnen, sie zählen aber auch nicht zur Zielgruppe des Tarifs. Wer hohe Ansprüche an sein Webhosting Paket stellt oder von den unbegrenzten Ressourcen des Dual Unlimited gelockt wird, sollte sich die 1&1 Dual Hosting Tarife genauer ansehen.


1&1 Internet gegen die Deutsche Post: DE-Mail wird zum Zankapfel unter den Anbietern

In: 1&1 | Autor: Stefan | Keine Kommentare »

1&1 Internet AG klagt erfolgreich gegen die Deutsche Post

Die 1&1 Internet AG, der Konzern hinter Marken wie WEB.DE, GMX und dem Webhosting Anbieter 1&1 konnte sich laut Golem.de mit einer Klage gegen die Post durchsetzen. Hintergrund des Streites sind die Vorbereitungen der Anbieter für das kommende standardisierte DE-Mail Verfahren und das konkurrierende Angebot E-Postbrief der Deutschen Post.

Kundenwerbung noch vor Beschluss des Gesetzes

Schon fast ein Jahr bevor das DE-Mail Gesetz in die Endphase ging und verabschiedet wurde, boten GMX und WEB.DE wie auch die Deutsche Telekom Vorregistrierungen für DE-Mail Adressen an. Diese speziellen E-Mail-Adressen sollen qualifizierte signierte Nachrichten verschicken, die auch im Kontakt mit Unternehmen und Behörden eingesetzt werden können. Über die Signaturen Eingangsbestätigungen soll für alle Seiten Rechtssicherheit geschaffen werden.

Als Konkurrenzprodukt wie die Deutsche Post den E-Postbrief etablieren. Neben wichtigen Mitteilungen will die Post ihr Produkt stärker in den täglichen Einsatz bringen. So sollen Unternehmen durch die Umstellung auf E-Post Versandkosten sparen.

Streit entzündet sich um Postident-Verfahren

Zum Streit kam es, da DE-Mail Anbieter ihre Nutzer eindeutig identifizieren müssen. Die 1&1 Internet AG wollte dabei auf das verbreitete Postident-Verfahren der Deutschen Post setzen. Nach Angaben von 1&1 Internet kündigte die Post jedoch den Vertrag über die Nutzung des Postidentverfahrens. Da es in Deutschland kaum Alternativen für eine massenhafte Identitätsüberprüfung gibt, erhob 1&1 Internet Klage vor dem Landgericht Köln.

Die Klage hatte offenbar Erfolg, nach Angabe der 1&1 Internet AG gab das Landgericht Köln der Klage statt. Die Post missbrauche mit der Kündigung ihre marktbeherrschende Stellung. Sie muss also auch den DE-Mail Anbietern eine Identifizierung per Postident ermöglichen.

Naturgemäß erfreut zeigte sich der Geschäftsführer von WEB.DE- und GMX Jan Oetjen zeigt sich “Die Post versucht ihr E-Post-Produkt am Markt zu etablieren – was einerseits verständlich ist, da wir mit mehr als 30 Millionen aktiven Mail-Kunden um Jahre voraus sind. Allerdings sollte die Post ihre Stellung im PostIdent-Verfahren nicht ausnutzen, sondern sich wieder dem fairen Wettbewerb stellen.”, so Oetjen in einer Pressemeldung des Unternehmens.

Offen bleibt die Frage, in wieweit auch Webhosting Anbieter in das Geschäft mit der DE-Mail einsteigen werden. Die Grundlagen dazu sind gelegt. Die 1&1 Internet AG ist mit WEB.DE und GMX bereits aktiv. Eine Ausweitung des Dienstes auf die DSL- und Webhosting Tochter 1&1 wäre durchaus denkbar. Auch bei Strato ist eine Beteiligung vorstellbar. Schließlich ist mit der Deutschen Telekom auch deren Mutterkonzern bereits bei der Umsetzung des DE-Mail Gesetzes aktiv.

Über Anmerkungen, Ergänzungen oder Kritik in den Kommentaren freuen wir uns!


1&1 bietet mobiles Monitoring für Root Server und vServer

In: 1&1 | Autor: Stefan | 1 Kommentar »

Für viele Menschen ist das Smartphone ein täglicher Begleiter geworden. Für Android-Handys, iPhone oder Nokia-Smartphone stehen zahlreiche Applikationen zur Verfügung, mit denen das eigene Handy um wichtige Funktionen erweitert werden kann.

Mobiles Server-Monitoring für Smartphones

1&1 hat nun Apps für das mobile Monitoring der gemieteten Kundenserver vorgestellt. Kunden mit gemietetem Root Server, vServer oder eines Dynamic Cloud Servers können sich nun jederzeit über ihr Smartphone aktuelle Informationen zum eigenen Server anzeigen lassen. Neben dem aktuellen Zustand lässt sich auch gezielt der Status des Servers sowie einzelne Dienste überwachen. So lässt sich jederzeit überprüfen, ob der Server korrekt läuft.

Aktuell beschränkt sich der Service auf Kunden, die sich entschieden haben einen Root oder vServer zu mieten. Managed Server können über die Apps bisher nicht überwacht werden. Allerdings können hier auch keine eigenen Dienste installiert werden und die Erreichbarkeit des Servers liegt in der Verantwortung von 1&1.

Für jeden Server einzeln konfigurierbar

Das Monitoring lässt sich für jeden gemieteten Server einzeln aktivieren. Über die Applikation lassen sich alle aktivierten Server einsehen. Für jeden separaten Server kann die Überwachung einzelner Dienste hinzugefügt werden. Ist ein einzelner Dienst oder ein ganzer Server nicht erreichbar, wird dies dem Kunden durch eine rote Ampel signalisiert. Auf Wunsch kann sich der Kunde auch direkt bei einem Ausfall benachrichtigen lassen. Sowohl beim Server-Status als auch der Erreichbarkeit von Diensten wird ein Verlauf über die letzten 7 Tage dargestellt, so dass Downtimes zuverlässig erkannt werden können.

Monitoring Apps kostenlos verfügbar

Die Apps sind kostenlos verfügbar für Smartphones mit Android 1.6 oder höher, das aktuelle iPhone sowie Nokia-Handys mit Symbian S60 5th Edition. In Kürze will 1&1 auch ein Webportal mit zusätzlichen Funktionen bereit stellen, so dass auch eine Nutzung ohne Smartphone bzw. mit dem eigenen PC möglich sein wird.

Informationen zum Provider sowie zu den vServer und Root Server Tarifen haben wir in unserer Anbieterübersicht 1&1 für Sie bereit gestellt.


1&1 wehrt Angriff auf deutsche Webhosting Seiten ab

In: 1&1 | Autor: Stefan | 1 Kommentar »

1&1 hat Informationen zum Ausfall der deutschen Webseite und einiger weiterer Server am vergangenen Donnerstag gegeben. Die Server waren für mehrere Stunden Ziel eines massiven DDoS-Angriffes. Der Server, den die Angreifer als Hauptziel gewählt hatten, wurde rasch von 1&1 identifiziert und vom Netz genommen. In der Folge gelang es dem Anbieter die Angreifer auszusperren, so dass alle Server nach 45 Minuten wieder zu erreichen waren.

DDos – Distributed Denial of Service

DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service, ein verteilter Angriff bei dem unzählige Anfragen an den Opfer-Server gestellt werden) sind nicht ungewöhnlich. Für diese Angriffe werden mit Viren befallene PCs unwissender Anwender in sogenannten Bot-Netzen missbraucht. Die Attacken unterscheiden sich aber stark in der Heftigkeit. Oft sind es nur wenige hundert „Zombie-PCs“. In einigen Fällen schaffen es die Virenautoren aber auch mehrere zehntausend Rechner in ihre Gewalt zu bekommen. Oftmals werden die Bot-Netze „nur“ zum Spamversand eingesandt, teilweise kann man die Rechner aber auch gezielt für DDos-Attacken „mieten“. Die Bekämpfung eines DDos-Angriffes gestaltet sich oftmals schwierig, da je nach Art des Angriffes teilweise nur über eine IP-Sperre wirksam abgeholfen werden kann. Je nach Verteilung der PCs über den Globus ist dies nicht einfach.

Medienaufmerksamkeit erhielten kürzlich die von Wikileaks-Sympathisanten gestarteten Angriffe auf Online-Unternehmen. Visa, Mastercard, Paypal und andere Seiten wurden angegriffen, da sie die Weiterleitung von Spenden an Wikileaks blockiert hatten. Im Gegensatz zu den Angriffen auf 1&1 wurden bei den Angriffen von Wikileaks-Sympathisanten allerdings keine Botnetze genutzt sondern die meisten Anwender stellten ihre Rechner freiwillig zur Verfügung.

Überzeugungsarbeit für das Botnetzberatungszentrum

Im Blog von 1&1 nutzte der Anbieter das Vorkommnis, um auf das mit von 1&1 gestartete Botnetzberatungszentrum hinzuweisen. Dort können betroffene PC-Nutzer Hilfe bei der Säuberung ihres PCs erhalten. Jeder PC-Anwender sollte sein Betriebssystem und die genutzten Programme aktuell halten und eine Firewall sowie ein ständig aktualisiertes Virenprogramm einsetzen, um eine Infektion des eigenen PCs zu verhindern. Denn oftmals werden die gekaperten Rechner nicht nur in Bot-Netzen eingesetzt sondern auch sensible Daten wie Passwörter oder Online-Banking Zugangsdaten an den Virenautor übertragen. Eine große Verantwortung haben aber auch Webhosting Administratoren beim Betrieb von Root Servern oder virtuellen Servern. Auch schlecht gesicherte Server werden häufig übernommen und für kriminelle Zwecke missbraucht. Eine Absicherung eines eigenen Servers ist absolut notwendig, da sonst auch der Serverbetreiber haftbar gemacht werden kann.


Gerichtsurteil: AGB von 1&1 Webhosting in weiten Teilen unzulässig

In: 1&1 | Autor: admin | 1 Kommentar »

Im vorliegenden Sachverhalt hatte die Verbraucherzentrale Berlin den Provider 1&1 wegen der Verwendung von mehreren Klauseln bei Webhosting-Verträgen abgemahnt und die Streichung dieser Bestimmungen gefordert. Als sich 1&1 weigerte, wurde es von der Verbraucherzentrale verklagt. Hierzu entschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz als Berufungsinstanz, dass alle gerügten Bestimmungen in den verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig sind.

Die Richter kritisieren in ihrem Urteil vom 30.09.2010 insbesondere die folgenden Klauseln:

Unterschiedliche Kündigungsfristen für Verbraucher und Provider
Zunächst einmal dürfen die Kunden nicht mit einer Laufzeit oder Mindestvertragszeit von bis zu einem Jahr an den jeweiligen Hosting-Vertrag gebunden sein, während sich hier der Provider 1&1 ein vierwöchiges Kündigungsrecht zum Monatsende einräumt. Durch diese unterschiedlichen Kündigungsfristen wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil der Provider bereits direkt nach Vertragsschluss ein Kündigungsrecht hat, während der Verbraucher an den Vertrag gebunden ist. Hierfür gibt es keinen Grund, der das rechtfertigt. Zudem kann von einem Kunden nicht erwartet werden, dass er mit seiner Webseite in einem so kurzen Zeitraum umzieht. Durch diese unangemessene Benachteiligung des Kunden wird gegen die Vorschrift des § 307 BGB verstoßen. Darüber hinaus rechnet er auch nicht damit, dass sich der Provider innerhalb seiner Kündigungsfrist ein einseitiges Kündigungsrecht vorbehält.

Zugangssperre/fristlose Kündigung bei geringen Zahlungsrückständen
Ein Kunde wird zudem dadurch im Sinne von § 307 BGB unangemessen benachteiligt, wenn ihn der Anbieter im Falle des Verzuges die Internetpräsenzen des Kunden sofort sperren und darüber hinaus bei einer Dauer des Verzuges von 20 Tagen darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen darf. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Und dieser ist hier bei einem geringfügigen Zahlungsrückstand des Kunden noch nicht gegeben. Von daher ist hier beides unzulässig.

Fingierte Zustimmung zur Vertragsänderung
Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden liegt ebenfalls vor, wenn der Anbieter von dem Vorliegen einer Zustimmung zur Vertragsänderung ausgehen darf, soweit der Kunde nicht rechtzeitig innerhalb von vier Wochen widersprochen hat. Dies gilt ebenfalls, soweit eine Änderung nur dann zulässig ist, soweit diese für den Kunden „zumutbar“ ist. Denn auch hier kann der Anbieter aus eigenem Gutdünken auch wesentliche Vertragsgrundlagen ändern. Viele Kunden werden dann ihr Widerspruchsrecht nicht ausüben, weil sie nicht die Relevanz erkennen.

Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften
Weiterhin darf für Rücklastschriften nicht einfach eine Bearbeitungsgebühr von 9,60 Euro pro Lastschrift zzgl. der angefallenen Bankgebühren verlangt werden. Hierdurch wird vor allem gegen § 307 BGB verstoßen, weil es sich um anfallende Kosten für die Abwicklung des Vertrages handelt. Diese müssen vom Unternehmen getragen werden. Ansonsten wird der Verbraucher unzumutbar benachteiligt.

Tarifänderung bei Überschreitung des Datenvolumens
Auch werden die Kunden durch eine Klausel unangemessen benachteiligt, durch die sie bereits bei einer einmaligen Überschreitung des ihnen eingeräumten monatlichen Daten-Transfers in einen teureren Tarif hinaufgestuft werden dürfen.

Unwirksame Klauseln sind für betroffene Kunden unwirksam
Als Kunde sind Sie nicht an unwirksame Klauseln gebunden. Das bedeutet allerdings nicht, dass die übrigen AGB-Klauseln ebenfalls außer Kraft gesetzt sind. Auf der anderen Seite brauchen Sie nicht damit zu rechnen, dass eine unwirksame Klausel durch eine gerade noch zulässige Bestimmung ersetzt wird. Das gilt auch dann, soweit sich der Anbieter diese Möglichkeit in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorbehält. So etwas wird oft in den allgemeinen Geschäftsbedingungen als „salvatorische Klausel“ bezeichnet.

Hinweis
Diese Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das Gericht in seinem Urteil nicht die Revision zugelassen. Hiergegen kann jedoch der Provider Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Urteil kann mit Volltext unter http://www.verbraucherrechtliches.de/2010/10/13/olg-koblenz-urt-v-30092010-2-u-138809-volltext nachgelesen werden.

Haben auch Sie Erfahrungen mit den Geschäftspraktiken von 1&1 Webhosting oder einem anderen Provider gemacht? Wir freuen uns über jeden Kommentar zu diesem Beitrag oder eine Kundenbewertung des entsprechenden Anbieters.


1&1 in der Werbe-Offensive: TV-Spots für die Do-It-Yourself Tarife

In: 1&1 | Autor: Stefan | Keine Kommentare »

Für die neuen Do-It-Yourself Homepage Tarife geht 1&1 neue Wege und schaltet sogar TV-Werbespots für Webhosting Tarife:

Die Werbe-Offensive von 1&1 bestätigt eine Einschätzung, die sich bereits bereits mit der Präsentation des 1&1 Online-Office ergab: der Wettbewerb unter den Providern wird härter.

Bei der Präsentation des 1&1 Online-Office standen die technikaffinen Netznutzer im Vordergrund, die seit der zunehmenden Verbreitung von Smartphones und „always online“ großes Interesse an Cloud-Computing und überall erreichbaren Dateien und Applikationen haben.

Die 1&1-TV-Werbung für die Do-It-Yourself Homepage Tarife richtet sich an eine ganz andere Zielgruppe. Die Tarife bieten sich als einfacher, schneller Weg zur eigenen Homepage an. Mit den TV-Spots versucht 1&1 nun vor allem Nutzer zu erreichen, die bisher keine eigene Homepage hatten. Neben privaten Nutzern bieten sich hier vor allem kleinere Unternehmen, Handwerker und Selbstständige an.

Diese Zielgruppe erreicht man über das Internet nur begrenzt. Die klassischen Werbeformen wie Banner-Werbung oder Google AdSense fallen somit aus. Auch über Werbebeilagen in Technik-Zeitschriften erreichen Nutzer, die bisher dem Internet eher fernbleiben, kaum. Somit ist der Schritt von 1&1 geradezu logisch, das Internet zu verlassen. Mit dem TV-Spot sollen die Kunden auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, eine eigene Homepage ohne Vorkenntnisse erstellen zu können.

Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Vorgehen für 1&1 und die Do-It-Yourself Tarife lohnen wird. Schließlich sind TV-Spots in der Ausstrahlung nicht gerade günstig. Spannend wird die Frage, ob es 1&1 gelingen wird, die Nutzer vom heimischen Fernseher ins Internet zu locken. Gerade weil die Zielgruppe eher technikfern (oder zumindest internetfern) sein dürfte, muss man sich überraschen lassen, ob der „Sprung“ vom Medium Fernsehen zum Internet gelingt.
Immerhin verfügt 1&1 mit seiner DSL-Werbung bereits über große Erfahrung darin, Kunden über das Fernsehen zu werben.

Mit der TV-Werbung für seine Do-It-Yourself Tarife erhöht 1&1 den Druck auf kleinere Webhosting Provider nun weiter. Kleine Provider verfügen nicht über das Werbebudget des Branchenriesen und drohen so, weiter ins Hintertreffen zu geraten. Ihnen bleibt nur, über die Leistung und den Support zu überzeugen. Mit Mund-zu-Mund Propaganda können sie so vielleicht sogar langfristig von den 1&1 Werbespots profitieren: sollte 1&1 in der Lage sein, zusätzlichen Kundengruppe die eigene Homepage schmackhaft zu machen, vergrößert sich damit auch die Kundenbasis für die kleineren Webhosting Provider.

Wir dürfen gespannt sein, wie die Auswirkungen auf den Webhosting-Markt sein werden.


1&1 Do-It-Yourself Homepage – die Branchen-Homepage in neuem Gewand

In: 1&1 | Autor: Stefan | Keine Kommentare »

1&1 geht für seine Do-It-Yourself Homepage Tarife in die Werbe-Offensive: mit TV-Spots wirbt der Provider für die Tarife. Mit ihnen sollen vor allem Einsteiger und kleine Unternehmen ohne oder nur mit geringen Webkenntnissen begeistert werden.

Kennern der 1&1-Tarife kommt diese Zielsetzung bekannt vor. Nicht ohne Grund, handelt es sich bei den Do-It-Yourself Tarifen um direkte Nachfolger der bisherigen 1&1 Branchen Homepage Tarife.

Auch die Leistungen entsprechend weitgehend den bisherigen Tarifen. Der Tarif Do-It-Yourself Homepage Basic gleicht dem bisherigen Tarif 1&1 Branchen Homepage Basic. Für 9,99 Euro im Monat bietet 1&1 den Kunden eine Domain (entweder .de, .com, .net, .org, .info, .biz oder.eu). Unter der registrierten Domain können verschiedene E-Mail Postfächer eingerichtet werden.
Die zahlreichen Homepage-Vorlagen sind als Hauptbestandteil der Tarife inklusive. Der Webspace ist theoretisch unbegrenzt, allerdings wird in der Praxis durch die Beschränkung allein auf Textinhalte nur überschaubarer Speicherplatz benötigt werden. Außerdem bietet der Basic-Tarif einen Besucherzähler und ein Gästebuch. Einzige Änderung zum bisherigen 1&1 Homepage Basic Tarif ist das 1&1 Online-Office, welches seit kurzem Bestandteil aller 1&1-Webhosting-Tarife ist.

Wem diese Funktionen nicht genug sind, für den bietet der Tarif Do-It-Yourself Homepage Plus deutlich mehr Optionen. Zusätzlich zu allen Features der Do-It-Yourself Homepage bietet er einen Produktkatalog. Als Neuerung zu den bisherigen Branchen Homepage-Tarifen kann dieser auch als Online-Shop zum Verkauf der angebotenen Produkte genutzt werden. Zur Präsentation und Aufwertung der Seite können 5.000 professionelle Fotos verwendet werden. Mit einem Newsletter-Tool können Besucher und Kunden über Neuerungen und Aktionen informiert werden. Außerdem können Dokumente z.B. im PDF-, Word-, oder Power-Point-Format hochgeladen werden. Diese können in die Seite integriert und von den Seitenbesuchern direkt im Browser auch ohne Plugins oder die Programme wie Word oder Power Point betrachtet werden. Über einen Event-Kalender können die Seitenbetreiber ihre Besucher über Ereignisse und Termine informieren. Mit 19,99 Euro pro Monat kosten die Leistungen des Tarif Do-It-Yourself Plus aber auch deutlich mehr als der Einsteiger-Tarif Basic.

Am meisten Leistungen bietet Do-It-Yourself Homepage Pro. Zusätzlich zu den Leistungen der Tarife Do-It-Yourself Homepage und Do-It-Yourself Plus erhalten die Kunden eine persönliche Betreuung in Sachen Suchmaschinenoptimierung. 1&1 verspricht im „1&1 Suchmaschinen-Service“ einiges: eine „optimale Positionierung bei den wichtigsten Suchmaschinen“. Gerade in hart umkämpften Märkten dürfte dies aber schwer einzuhalten sein. Monatlich schlägt der 1&1 Do-It-Yourself Pro mit 29,99 Euro zu Buche.

Alle Tarife können 30 Tage lang kostenlos getestet werden. Entscheidet sich der Kunde für einen Tarif, sind die ersten drei Monate kostenfrei. Im Tarif Do-It-Yourself Homepage fällt keine Einrichtungsgebühr an. Für den Plus- und den Pro-Tarif fällt jeweils eine Einrichtungsgebühr von 9,60 Euro an.

Wir meinen: die 1&1 Do-It-Yourself Tarife sind ein zweischneidiges Schwert. Einerseits können sie für Nutzer mit geringen Kenntnissen den Einstieg in eine eigene Homepage erleichtern. Gerade für kleine Unternehmen oder Handwerker, besteht insbesondere mit dem Tarif Do-It-Yourself Plus eine gute Möglichkeit, eine eigene Homepage zu betreiben und im Internet präsent zu sein – zu einem aber nicht geringen Preis. Steigen mit der Zeit aber die Ansprüche, führt kein Weg an einer flexiblen und individuell gestalteten Homepage vorbei.
Vom Service zur Suchmaschinenoptimierung im Tarif Do-It-Yourself Pro sollten Kunden nicht zu viel erwarten. Eine professionelle Suchmaschinenoptimierung ist für einen Aufpreis von 10 Euro im Monat nicht zu haben.


1&1 bietet Webhosting-Kunden Online Office

In: 1&1 | Autor: Stefan | Keine Kommentare »

1&1 geht im Kampf um Webhosting-Kunden neue Wege. Künftig sollen alle Kunden der Mail-, Webhosting- oder Server-Pakete kostenlos auf ein speziell angepasstes Online Office zugreifen. Der Webhosting-Provider aus Montabaur verspricht Zugriff von überall auf Texte, Tabellen und Präsentationen. Außer einem Browser werden keine Werkzeuge benötigt, eine Internet-Verbindung ist allerdings unentbehrlich.

Cloud Computing und die Bearbeitung von Dokumenten in der Cloud sind einer der Trends der letzten Jahre. Neben Google, Adobe und seit kurzem auch Microsoft haben eine ganze Reihe von Anbietern Office Suites zur Nutzung im Internet entwickelt. 1&1 arbeitet beim Online Office mit der Firma Zoho zusammen.

Jede E-Mail-Adresse, die ein Kunde in einem Mail-, Webhosting- oder Server-Paket einrichtet, kann automatisch auf das 1&1 Online Office zugreifen. Der Webhoster sieht das Paket vor allem als ein Vorteil für kleinere Unternehmen, denen ohne teure Lizenzkosten ein komplettes Office-Paket zur Verfügung stehe. Es ist jedoch fraglich, ob ein Unternehmen sich tatsächlich auf Gedeih und Verderb einer Online-Lösung des Webhosting-Anbieters unterwerfen wird, zumal auch kostenlose Office-Pakete auf dem lokalen Rechner zur Verfügung stehen.

1&1 stellt insgesamt drei Komponenten zur Verfügung: mit 1&1 Writer eine Textverarbeitung, die Tabellenkalkulation 1&1 Sheet sowie für Präsentationen 1&1 Show. Hierbei ist der Import von Dokumenten aus Microsoft oder OpenOffice möglich. Direkt im Browser können die Dokumente bearbeitet, erstellt, gelesen, geändert und gespeichert werden.

Pro Account können bis zu 2 GB Speicherplatz genutzt werden. Neben den Office-Dateien können auf den 1&1-Servern auch weitere Datei-Typen wie PDF oder Bild-, oder Videodateien gespeichert werden. Dokumente können einzeln per Passwort-geschützem Link an andere Nutzer freigegeben werden. Mit diesen Features platziert sich 1&1 mit dem Online Office auch teilweise in Konkurrenz zum Webhosting-Konkurrenten Strato mit seiner Cloud-Speicherlösung HiDrive.

Die gesamte Kommunikation sichert 1&1 mit einer SSL-Verschlüsselung, so dass für eine sichere Übertragung der Daten zum Speicher des Webhosting-Providers gesorgt ist. Alle Dateien werden direkt in den Rechenzentren von 1&1 gespeichert. Für Unternehmen dürfte dies ein wichtiger Punkt sein, da die Daten damit jederzeit den deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegen.

1&1 stellt dieFunktionen unter anderem in den Webhosting-Tarifen 1&1 Homepage Basic , 1&1 Homepage Perfect, 1&1 Homepage Business, 1&1 Homepage Business Pro, einen allen Mail-Tarifen sowie in den Tarifen für virtuelle, Managed und Root Server zur Verfügung.

Wir meinen: 1&1 bietet mit dem Online Office seinen Webhosting- und Server-Kunden zusätzliche Funktionen, die für einige Kunden wirklich nützlich sein können. Wer von unterschiedlichen Orten stets Zugriff auf seine Dokumente haben möchte, oder anderen Dokumente zur Bearbeitung zur Verfügung stellen möchte, für den kann 1&1 Online Office einen deutlichen Mehrwert darstellen. Jedoch sollte man sich wie bei allen Zusatz-Features nicht blenden lassen, sondern bei der Entscheidung für einen Webhosting-Tarif sollte 1&1 Online Office nur den Ausschlag bei sonst nahezu gleichen Leistungen geben.


Domain Missbrauch: 1&1 mit neuer Initiative

In: 1&1 | Autor: Stefan | Keine Kommentare »

Der Webhosting-Provider 1&1 hat eine neue Initiative gegen Domainmissbrauch gestartet. Unternehmen und Privatpersonen erhalten ab sofort die Möglichkeit, Variationen ihrer registrierten Domain in Paketen zu registrieren. So sollen kriminelle Aktivitäten wie z.B. Phishing verhindert werden.

Jeder Internetnutzer kennt das Szenario. Man vertippt sich bei der Eingabe einer Internetadresse in die Adressleiste des Browsers und landet auf einer Webseite, die nur eingerichtet wurde, um eben solche „Vertipper“ abzufangen. Meist werden auf der Webseite (vermeintlich) passende Produkte beworben und der zufällige Besucher soll zum Kauf animiert werden. Teilweise handelt es sich aber auch um sogenannte Malware-Seiten, die Schadsoftware wie z.B. Würmer oder Trojaner über Sicherheitslücken im Browser oder in Plugins installieren wollen. In einigen Fällen versuchen auch Konkurrenten, über Tippfehler-Domains ihre Waren zu Lasten des Markeninhabers oder der bekannten Firma zu verkaufen.

1&1 will seine Kunden gegen diesen Missbrauch schützen. Der Webhosting-Provider will Variationen der von seinen Kunden registrierten Domainnamen ermitteln. Diese können dann über das Kundenmenü z.B. in Paketen zu drei oder fünf Domains zu registrieren. Drei Domains sollen 2,99 Euro im Monat kosten, das Paket mit 5 Domains 3,99 Euro. 1&1 spricht von einer Ersparnis von bis zu 40% auf den regulären Domainpreis.

Auch wenn löblich ist, dass 1&1 versucht Maßnahmen zu ergreifen, um Domainmissbrauch einzudämmen, ist fraglich, ob die Initiative wirkliche Ergebnisse bringen wird. Die Anzahl aller möglichen „Tippfehler“-Domains ist fast unbegrenzt. Allein den eigenen Domainnamen in den gebräuchlichsten Top-Level-Domains zu registrieren, dürfte das Budget der meisten Nutzer übersteigen. Für private Nutzer wird es auch nur im Einzelfall notwendig sein, sich vor Domainmissbrauch zu schützen.

Bei international tätigen Unternehmen oder Inhabern bekannter Marken, die eine gewerbliche Homepage erstellen wollen oder betreiben liegt der Fall anders, hier besteht die Notwendigkeit, den eigenen Marken- oder Firmennamen vor Missbrauch zu schützen. Doch auch hier werden im Regelfall nur die gebräuchlichsten Domain-Endungen bzw. Tippfehler registriert werden. Bei auftretenden Fällen sollte dann auf Basis des Markenrechts gegen den Missbrauch vorzugehen.

Möglicherweise könnte es auch zu Unstimmigkeiten zwischen 1&1 und den Kunden kommen. Schließlich können diese – wohl auch um einem Missbrauch des Angebots vorzubeugen – nur die von 1&1 im Kundencenter angezeigten Domains registrieren. Es dürfte aber eine ganze Reihe von möglichen Variationen geben, die zwar der eigenen Domain ähnlich sind, von 1&1 aber nicht erkannt werden.

Man sollte auch nicht vergessen, dass hier ein handfestes wirtschaftliches Interesse seitens 1&1 vorliegt. Schließlich bezahlen Kunden für Domains, die sie sonst nicht registriert hätten. Hinzu kommt, dass die Paketpreise von 1&1 mindestens bei .de-Domains von einigen Konkurrenten unterboten werden. In diesem Fall hätte man dann auch die freie Wahl unter allen möglichen Domains.
Wie immer gilt also, die Angebote genau zu vergleichen, bevor man sich für die Tarife eines Anbieters entscheidet. Unsere Übersicht zum Thema Domain Registrierung hilft ihnen dabei.


1&1 Branchen-Homepage: Mehr Funktionen für kleine Unternehmen

In: 1&1 | Autor: Stefan | Keine Kommentare »

Für kleine Unternehmen ist die Erstellung und Unterhaltung einer Internetpräsenz nicht immer einfach. Oftmals fehlen die benötigten Internetkenntnisse und/oder die Einarbeitungszeit. Die Kosten für die Erstellung eines professionellen Internetauftritts werden gescheut – zumindest solange nicht feststeht, dass das Unternehmen (z.B. ein kleiner Handwerkbetrieb) auch tatsächlich davon profitieren wird.

Deutschland’s größter Webhosting Provider 1&1 bietet schon seit einiger Zeit mit der Branchen-Homepage ein Angebot für kleine Unternehmen. Mehr als 100 branchenspezifische Website-Vorlagen ermöglichen es, ohne technische Vorkenntnisse in wenigen Minuten eine ansprechende gewerbliche Homepage zu erstellen.

Seit neuestem bietet 1&1 drei Tarife der Branchen-Homepage an, mit denen noch mehr Bedürfnisse von Selbständigen und kleinen Unternehmen abgedeckt werden können. Alle Tarife lassen sich 30 Tage lang kostenlos testen und in dieser Zeit auch bereits mit Inhalten füllen. Zusätzlich fällt in der Testphase keine Einrichtungsgebühr an.

Bereits der Einsteiger-Tarif 1&1 Branchen-Homepage Basic bietet unbegrenzten Speicherplatz und Datenverkehr (Traffic), so dass keine unerwarteten Zusatzkosten zu befürchten sind.
Auch für die immer wichtiger werdende Erreichbarkeit des Unternehmens per E-Mail ist gesorgt: Mit bis zu 200 E-Mail-Postfächer ist nicht nur die Einrichtung einer allgemeinen Kontakt- bzw. Info-E-Mailadresse möglich, auch für Mitarbeiter bzw. Abteilungen kann so eine ständige Erreichbarkeit und leichter Dokumentenaustausch ermöglicht werden. Die Möglichkeit, ein Gästebuch und einen Besucherzähler in die eigene Homepage einzubinden rundet das Angebot ab.

Für höhere Ansprüche steht der Tarif 1&1 Branchen-Homepage Plus zur Verfügung: Neukunden zahlen in den ersten 6 Monaten nur 9,99 Euro im Monat (regulär 19,99 Euro). Im diesem Tarif stehen eine ganze Reihe von weiteren Features bereit, welche die Bedürfnisse der meisten Unternehmen abdecken. Zusätzlich zum Basis-Paket bietet dieser Tarif den Zugriff auf über 5000 professionelle Bilder, die sich in die Homepage einbinden lassen.

Mit einem strukturiertem Terminkalender kann auf Veranstaltungen (z.B. verkaufsoffener Sonntag, Messeauftritte) hingewiesen werden. Für einen weiteren Mehrwert der Homepage können von 1&1 gelieferte RSS-Feeds in die Homepage eingebunden werden. Mehrere Themenbereich stehen zur Auswahl, so dass die Nachrichten auf die Kunden des Unternehmens abgestimmt werden können. Dadurch wird der eigene Internetauftritt (hoffentlich) noch attraktiver und sorgt für mehr und häufigere Besucher.

Kommunikation mit den Kunden ist mittlerweile auch für kleinere Unternehmen unerlässlich. Was nützt das günstigste Angebot, wenn die Information nicht beim Kunden ankommt? Mit einem Newsletter-Tool bietet der Tarif die Möglichkeit für zielgerichtete Werbung und Kommunikation. Ein Produktkatalog mit bedienerfreundlichen Filtern ermöglicht es den Kunden, sich aus dem heimischen Wohnzimmer über das Unternehmensangebot zu informieren. Vorhandene Dokumente im Word-, PDF- oder Powerpoint-Format lassen sich problemlos einbinden und können von den Kunden direkt im Internetbrowser betrachtet werden. Auf diese Weise können beträchtliche Versandkosten eingespart werden.

Für Unternehmen, die sich in einem starken Konkurrenzdruck befinden und für die eine Auffindbarkeit durch Google und andere Suchmaschinen essentiell ist, bietet 1&1 den Tarif 1&1 Branchen-Homepage Pro an. Experten von 1&1 stehen bei der Erstellung einer professionellen Homepage zur Verfügung und sorgen für eine Optimierung der Webseite für Suchmaschinen und Online-Marketing. Die “Experten” stehen Montag bis Freitag jederzeit für Fragen zur Verfügung und geben individuell auf das Unternehmen abgestimmt Hinweise, wie sich die Internetpräsenz noch besser über die wichtigsten Suchmaschinen finden lässt.

Hierbei wird der Blick auf die Konkurrenz nicht vergessen, ein regelmäßiger Statusreport verrät, wie die eigene Homepage im direkten Vergleich zu Webseiten der Konkurrenz wahrgenommen wird. Den Tarif Branchen-Homepage Pro bietet 1&1 in den ersten 6 Monaten für 14,99 Euro im Monat an (regulär 29,99 Euro pro Monat).

Wir meinen: Mit den Branchen-Homepage Tarifen von 1&1 steht einem Web-Einstieg des eigenen Unternehmens oder der Online-Präsentation eines Freiberuflers kein Hindernis mehr im Weg. In wenigen Schritten ist die Homepage erstellt und weltweit abrufbar. Die Möglichkeit eines kostenlosen 30-Tage Tests sorgt dafür, dass jedes Unternehmen den Tarif ohne Risiko ausprobieren kann.
Bei den Themen Webdesign und Suchmaschinenoptimierung muss darauf hingewiesen werden, dass die Hinweise der 1&1-Experten bzw. die zahlreichen Design-Vorlagen die Arbeit einer professionellen und spezialisierten Agentur sicherlich nicht ersetzen können.