Impressum auf der Homepage? So vermeiden Webmaster juristische Probleme
In: Rund um die Homepage | Autor: StefanDie Frage, ob die eigene Homepage unbedingt mit einem Impressum zu versehen ist und wie dieses ausgestaltet sein muss, ist für Webmaster von großer Bedeutung. Wir erklären, für wen die Impressumspflicht gilt und welche Informationen ein korrektes Impressum enthalten muss.
Die Frage, ob die eigene Homepage unbedingt mit einem Impressum zu versehen ist und wie dieses ausgestaltet sein muss, ist für Betreiber einer Website von großer Bedeutung. Wir erklären, für wen die Impressumspflicht gilt und welche Informationen ein korrektes Impressum enthalten muss:
Ihre Homepage muss grds. ein vollständiges und korrektes Impressum enthalten, das Ihren Namen und ladungsfähige Adresse (kein Postfach) bzw. Telefonnummer enthält. Der Name einer juristischen Person (z.B. einer GmbH) ist der vollständige Firmenname sowie der Name der Vertretungsberechtigten. Auch eine aktive E-Mail Adresse muss genannt werden. Wichtig ist außerdem die Platzierung des Impressums auf der Homepage, denn dieses muss lt. Gesetz leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Um Probleme auf jeden Fall zu vermeiden sollte das Impressum von jeder einzelnen Site einer Homepage mit einem einzigen Klick erreichbar sein.
Da Sie für Ihre Website verantwortlich sind, müssen Sie anderen die Identifikation Ihrer Person ermöglichen. Von dieser Pflicht sind lt. Teledienstegesetz (TDG) nur rein private Homepages ausgenommen. Der Webmaster einer privaten Homepage ist also nicht verpflichtet, auf seiner Website ein Impressum zu veröffentlichen. Es ist allerdings Vorsicht geboten, denn schon die Einbindung eines Werbebanners kann diese Einstufung als “privat” zunichte machen, ebenso wie z.B. Äußerungen über bestimmte Waren oder die Präsentation von Unternehmen.
Falls es sich bei der Website um die Seite einer juristischen Person handelt, gelten erweiterte Bedingungen. So muss ein Vertretungsberechtigter und die Registernummer sowie – soweit vorhanden – die Umsatzsteueridentifikationsnummer genannt werden. Manche Berufsgruppen wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte müssen weitere Informationen wie z.B. Ihre zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde nennen.
Ein fehlendes oder unvollständiges Homepage Impressum kann Sie bis zu 50.000 EUR kosten. Hinzu kommt die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mit den damit verbundenen Anwalts- und evtl. Gerichtskosten. Dieses Risiko wird immer größer, da sich inzwischen zahlreiche “Anwälte” auf die Verteilung von Abmahnungen spezialisiert haben.
Zur Autorin: Franziska Hasselbach ist selbständige Rechtsanwältin in Groß-Gerau und unter anderem auf das Recht der Neuen Medien spezialisiert.
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