KK-Antrag richtig gemacht: So funktionieren Domainumzug und Providerwechsel
In: Rund um die Domain | Autor: adminDer Transfer einer Domain von einem Webhosting-Anbieter zu einem anderen ist seit jeher der Albtraum von vielen Webmastern. Oftmals ist hier Unwissenheit über den Prozess die Ursache. Wir erzählen Ihnen, wie Sie Ihren nächsten KK-Antrag erfolgreich abwickeln.
Über einen Providerwechsel können Sie Ihre bereits bestehende Domain Registrierung auch dann weiterhin nutzen, wenn Sie mit der Performance oder dem Support Ihres aktuellen Webhosting-Providers unzufrieden sind oder bei einem anderen Anbieter einen besseren Tarif gefunden haben.
Was ist eigentlich ein KK-Antrag?
Der Domainumzug funktioniert über einen sog. “KK-Antrag”. KK steht dabei für “Konnektivitäts-Koordination” und regelt den formalen Ablauf bei einem Providerwechsel. Im Rahmen des KK wird dem für die jeweilige Domain zuständigen NIC (Network Information Center – für .de Domains ist dies die DENIC) mitgeteilt, welche Änderungen sich durch den Providerwechsel bei Admin-C (Domain-Inhaber), Tech-C (Technischer Verwalter) und Zone-C (Zonen-Verwalter) ergeben.
Der Begriff KK-Antrag gilt streng genommen lediglich für .de Domains, wird aber von den meisten Webhosting-Providern auch für andere Domain-Endungen verwendet. Zu unterscheiden ist der Providerwechsel von der Löschung einer Domain Registrierung (“Close”), da hier der Domain-Inhaber alle Rechte an der Domain Registrierung aufgibt. Wenn Sie mit Ihrer Domain zu einem anderen Provider wechseln möchten, sollten Sie auf keinen Fall die Domain Registrierung löschen, um diese dann anschließend beim neuen Anbieter wieder zu registrieren. Bei diesem Vorgehen steht die Domain nach der Löschung zumindest kurzzeitig für jedermann zur Registrierung zur Verfügung und Sie laufen Gefahr, Ihre Domain zu verlieren!
Normalerweise fallen für einen Providerwechsel keine Kosten an, manche Provider (z.B. Loomes) erteilen sogar Gutschriften, wenn Sie mit Ihrer Domain Registrierung zu ihnen umziehen.
Obwohl an einem KK-Antrag immer mehrere Parteien (alter Provider, neuer Provider, Kunde, NIC) beteiligt sind, ist im Regelfall für Sie Ihr neuer Webhosting-Provider der einzige Ansprechpartner. Es ist aber empfehlenswert, den alten Provider möglichst frühzeitig über den bevorstehenden KK-Antrag zu informieren, damit später im Prozess Probleme vermieden werden.
So läuft der KK-Antrag ab
- Informieren Sie Ihren alten Webhosting-Provider vor Beginn des Providerwechsels formlos darüber, dass in Kürze ein KK-Antrag eingehen wird. Geben Sie die betreffende Domain sowie evtl. Ihre Kunden-Nummer an, damit Ihre Anfrage schnell zugeordnet werden kann.
- Sobald Ihr KK-Antrag beim neuen Provider vorliegt, wird dieser über die DENIC den alten Provider kontaktieren. Sobald dieser dem KK-Antrag zustimmt oder aber auf die Anfrage nicht antwortet, wird dem Antrag stattgegeben und die entsprechenden technischen Änderungen veranlasst.
- Damit der alte Provider einem eingehenden KK-Antrag zustimmen kann, benötigt er natürlich die explizite Zustimmung des Kunden. Diese wird im Regelfall über ein Formular eingeholt, dass Sie ausfüllen, unterschreiben und an den neuen Provider faxen müssen. Von dort wird es dann an die DENIC und den alten Provider weitergeleitet.
Wie Sie sehen, ist ein Domainumzug eine ziemlich komplizierte Sache. Zum Glück haben Sie als Kunde damit in den meisten Fällen nicht viel zu tun sondern müssen lediglich die Bestellung bei Ihrem neuen Provider und ggfs. eine Info an den alten Provider absenden.
Was tun, wenn der KK-Antrag abgelehnt wird?
Der alte Webhosting-Provider hat drei Möglichkeiten, um auf einen eingehenden KK-Antrag zu reagieren:
- ACK (acknowledged) = Providerwechsel wird akzeptiert
Wunschzustand, bei dem Ihr alter Anbieter dem Domainumzug zustimmt und die whois-Daten für Ihre Domain Registrierung beim zuständigen NIC geändert werden. - LateACK = Providerwechsel wird nachträglich akzeptiert
Der alte Provider hat nach der Ablehnung eines Providerwechsels für eine kurze Zeit die Möglichkeit, diesen Antrag nachträglich zu genehmigen. Das Ergebnis ist dann identisch mit einem ACK. - NACK (not acknowledged) = Providerwechsel wird abgelehnt
Es ist gewiss zutreffend, dass Webhosting-Provider kein Interesse daran haben, Kunden zu verlieren und deswegen den Domainumzug zu einem anderen Anbieter tendenziell eher schwierig gestalten. Trotzdem handelt es sich um Ausnahmen, wenn ein KK-Antrag absichtlich abgelehnt wird, um den Kunden den Providerwechsel künstlich zu erschweren.
Es ist richtig vom Provider bei Unsicherheit einen vorliegenden KK-Antrag abzulehnen, da es sonst leicht wäre, Domains ohne Wissen und Zustimmung des Domain Inhabers zu einem anderen Provider umzuziehen. Spektakuläre Beispiele für derartige Aktionen waren in der Vergangenheit die Domains ebay.de und google.de, die beide aufgrund von Untätigkeit seitens des Providers von Scherzbolden für kurze Zeit und selbstverständlich ohne die Zustimmung der Domain Inhaber zu einem anderen Provider umgezogen werden konnten.
Wenn Ihr KK-Antrag abgelehnt wurde, sollten Sie den alten Provider kontaktieren, Ihre Zustimmung zum Domainumzug erteilen und ggfs. – sofern nicht bekannt – auf die Möglichkeit zu einem LateACK hinweisen. Sie haben grds. das Recht, jederzeit einen Providerwechsel durchzuführen. Es kann Ihnen lediglich passieren, dass Ihr alter Provider auf die Zahlung der Gebühren für die Domain Registrierung für den Rest der Mindestvertragslaufzeit besteht. Eine Ausnahme gilt für com / net / org / biz Domains: Hier gibt es direkt nach der erstmaligen Domain Registrierung eine 60tätige Sperrfrist, während der kein Domainumzug möglich ist.
- Links zum Thema:
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