Pflichtablieferung von Medienwerken: Webmastern drohen hohe Aufwände
In: Rund um die Homepage | Autor: adminDie neue Vorschrift zur Archivierung von Internet-Publikationen droht zu einem bürokratischen Monster zu werden. Auf Website-Betreiber kommen demnächst wahrscheinlich erhebliche Aufwände zu. Eventuell könnten findige Webhosting-Anbieter diese aber reduzieren.
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) mit Sitz in Leipzig, Frankfurt am Main und Berlin hat die Aufgabe, alle Veröffentlichungen in der Bundesrepublik Deutschland zu archivieren und damit einen Beitrag zur Wahrung des Kulturerbes unseres Landes zu leisten. Soweit so gut, doch es ziehen dunkle Wolken am Horizont herauf: Am 22. Oktober 2008 trat die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (PflaV) in Kraft, welchen den Sammelauftrag der DNB auch um Internetpublikationen erweiterte. Da die Verordnung seitdem auf vielen einschlägigen Websites diskutiert wird, möchten auch wir deren Inhalt in zusammengefasster Form wiedergeben und kommentieren:
Die neue Regelung besagt, dass grds. alle Websites, Foren und Blogs zu archivieren sind. Davon ausgenommen sind lediglich rein private Websites sowie gewerbliche Homepages, die lediglich die Dienstleistungen und Angebote einer Firma beschreiben. Laut aktueller Rechtsprechung (z.B. in Zusammenhang mit der Impressumspflicht von Websites) ist allerdings eine Internetseite bereits dann nicht mehr als ausschließlich privat anzusehen, wenn z.B. ein Werbebanner eingebunden ist. In dem Augenblick, wo eine Homepage “themen- oder personenbezogene Informationen” enthält, ist sie für die DNB sammelpflichtig. Keine Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Standort des Servers, auf dem die Website gehostet wird.
Für den Webmaster bedeutet dies, dass er die Inhalte seiner Website entweder per Upload oder über die Angabe einer Download-URL an die DNB zu übermitteln hat. Dies allerdings erst, nachdem alle Daten in einer genau spezifizierten Form für die Archivierung vorbereitet wurden (vom Website-Betreiber natürlich). Für Homepages, deren Größe die Grenze von 50 MB (Upload) bzw. 200 MB (Download) überschreitet – was für zahlreiche größere Homepages der Fall sein dürfte – ist die Art und Weise der Ablieferung noch nicht spezifiziert. Noch komplizierter wird es, sofern sich der Inhalt der Website ändert. Gerade auf Blogger oder Forenbetreiber kommt also ein besonders hoher administrativer Aufwand zu.
Angesichts der offensichtlichen Unzulänglichkeiten des neuen Verfahrens zeigt man sich zumindest mit Blick auf zu erwartende Verstöße gegen die neue Verordnung kulant. Da “die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen…stufenweise” erfolgt, werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Webmaster angestrengt, die der Verpflichtung zur Ablieferung Ihrer Websites nicht nachkommen. Da die Bereitstellung dieser Verfahren erfahrungsgemäß noch einige Jahre dauern wird, muss man sich als Betreiber einer Homepage noch keine allzu großen Gedanken machen. Wundern darf sich man unserer Meinung nach aber über eine erneut übertrieben bürokratische Vorschrift, die der Realität des 21. Jahrhunderts in keinster Weise Rechnung trägt und ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur verstärkten Nutzung des Internets darstellt.
Sollte die PflaV irgendwann tatsächlich einmal in der jetzigen Form umgesetzt werden, so könnte dies ein interessantes Feature für Webhosting-Provider werden: Eine integrierte Schnittstelle zur DNB würde dem Betreiber der Homepage eine Menge Arbeit sparen und wäre sicherlich ein Muss in jedem professionellen Hosting-Paket.
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