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Webhosting-Grundlagen (2): CHMOD – Datei und Verzeichnisrechte ändern

In: Rund um die Homepage | Autor: Stefan

Im zweiten Teil der Reihe Webhosting-Grundlagen widmen wir uns dem Thema CHMOD, dem Ändern von Datei- und Verzeichnisrechten. Jeder Webmaster, der auf seiner Homepage mehr als statische HTML-Seiten einsetzt, muss sich früher oder später mit der Änderung von Rechten für Dateien und Verzeichnissen beschäftigen.

Mit CHMOD, der Abkürzung von change mode kann der Webmaster Datei- und Verzeichnisrechte z.B. per Rechtsklick auf die Datei oder den Ordner im FTP-Programm ändern. Gerade für viele Web-Anwendungen wie Blogs, Foren, Bildergalerien und Content-Management-Systeme sind richtige Einstellungen der Verzeichnisrechte unerlässlich. Insbesondere wenn Dateien hochgeladen oder auf dem Server verändert werden sollen, kommt man um eine Änderung der Rechte für den Upload-Ordner mittels CHMOD nicht herum. Ähnliches gilt, wenn Inhalte der Webseite gecachet (also zwischengespeichert) werden sollen.

Fast alle Webhoster setzen beim sogenannten Shared Hosting, d.h. mehrere Nutzer teilen sich einen Webserver) auf die LAMP-Plattform. LAMP ist die Abkürzung für Linux (Betriebssystem), Apache (Webserver), MySQL (Datenbank) und PHP (Skriptsprache für interaktive Anwendungen).

Bei einer Windows-Installation haben Programme und Nutzer meist entweder gar keinen Zugriff auf Dateien und Ordner oder alternativ können sie Dateien und Ordner sowohl lesen als auch verändern (schreiben). Bei Windows-Servern ist CHMOD also nicht notwendig. In Linux ist dies deutlich differenzierter geregelt. Linux unterscheidet zwischen dem Eigentümer (meist der FTP-Nutzer), einer Gruppe (meist PHP-Prozesse) und dem Rest der Welt (z.B. Skripte). Für jede dieser Kategorien können via CHMOD einzeln Rechte zum Lesen (r, read), Schreiben (w, write) und Ausführen (x, execute) vergeben werden.

Diese Rechte werden auf Linux-Systemen jeweils binär (das binäre Zahlensystem verwendet nur die Zahlen 0 und 1) dargestellt. Ein Beispiel: der Eigentümer hat entweder keine Schreibrechte (Null) oder Schreibrechte (Eins). Etwas dazwischen gibt es nicht. Nun wäre es äußerst umständlich, die Dateirechte zu nennen, indem man für alle drei Nutzergruppen (Eigentümer, Gruppe, Alle) für alle drei Rechte (Lesen, Schreiben, Ausführen) jeweils mit Null oder Eins angibt, welche Rechte vorliegen. 3 mal 3, also insgesamt 9 Mal Null oder eins hintereinander, z.B. 111111000. Geschrieben ist die Zahl bereits relativ unübersichtlich, spätestens wenn man am Telefon erklären möchte, welche Schreibrechte denn nun nötig sind, wird es völlig unübersichtlich bzw. Fehler wären vorprogrammiert.

Man behilft sich mit einer Umrechnung der Binärzahlen in das Oktalformat. Oktal deswegen, da es insgesamt 8 Ziffern von 0 bis 7 gibt (Informatiker beginnen in der Regel immer bei Null und Linux hat sich aus Betriebssystemen im wissenschaftlichen Einsatz entwickelt). Die Umrechnung von Binär- in Oktalformat geht relativ einfach, wenn man sich den Stellenwert einer Binärzahl bewusst macht. Nehmen wir die Binärzahl 101. Jede Stelle der Zahl repräsentiert eine Zweier-Potenz, beginnend mit 20, gefolgt von 21, 22 (bei längeren Zahlen setzt sich die Reihe fort). 101 in Binärschreibweise bedeutet also (von rechts nach links gelesen) (1×20)+(0×21)+(1×22) = 4+0+1 = 5. Unterteilt man eine Binärzahl in Dreiergruppen, so repräsentiert jedes sogenannte Triplett also immer eindeutig einen Wert zwischen 0 und 7, genau die Zahlen im Oktalsystem.

Häufig genutzte Zahlwerte für Schreib- und Lesezugriff lassen sich so leicht entziffern. 777 bedeutet also: Lese-, Schreib- und Ausführungsrechte für den Eigentümer, die Gruppe und den Rest der Nutzer. Mit 755 besitzt der Eigentümer (meist der FTP-Nutzer) alle Rechte, während Gruppe und sonstige Nutzer nur Lesen, nicht aber Schreiben oder Ausführen dürfen. Bei den vielen Hostern besitzen Verzeichnisse standardmäßig die Rechte 755 (d.h. nur der FTP-Nutzer kann Dateien schreiben). Dateien sind oftmals mit 644 konfiguriert, d.h. nur FTP-Nutzer kann Dateien schreiben, ein Ausführen der Dateien ist keinem Nutzer erlaubt).

Für die Konfiguration von Webhosting Software müssen oftmals einzelne per CHMOD Dateien auf volle Rechte (d.h. 777) gesetzt werden. Hier sollte sich aber jeder Webmaster vorher z.B. in den FAQ des Providers erkundigen, da bei einigen Provider geringere Rechte ausreichen.

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